Newsletter 02/2026

Wichtige Termine

  • 23. Oktober 2026: Herbstversammlung, 13h30 - 17h00, Bossard Aerospace AG Zug
  • 13. November 2026: ERFA Tagung für Flughelfer, Ort noch zu bestimmen

 

 

Falls Sie die SHA-Newsletter in Ihrem Betrieb streuen möchten, senden Sie uns bitte die entsprechenden Mailadressen an info@sha-swiss.ch
Interessierte können sich auch direkt dafür anmelden, siehe Fusszeile dieser Newsletter.

 

GV der SHA vom 28. Mai 2026 in Bern

Die diesjährige Generalversammlung fand zum ersten Mal im Schweizer Schützenmuseum in Bern statt. In diesem Rahmen orientierte der Präsident die Mitglieder über die wichtigsten Dossiers des Verbandes: 

  • Pilotenalter 65
  • Bewilligungspraxis des BAZL von Drohnen BVLOS/EVLOS
  • Überregulierung

 

Nach einer Kurzpräsentation unseres neuesten Mitgliedes Swiss Helicopter Engineering durch deren Geschäftsführer, Daniel Eggenschwiler, hat Matthias Poschung von anseilen.ch die Generalversammlung über die Regulierungswut bei Arbeiten mit besonderen Gefahren informiert. 

 

Sie finden untenstehend das Protokoll, die gezeigten Folien der Generalversammlung, die Kurzpräsentation von Swiss Helicopter Engineering AG und die Folien des Referats von Matthias Poschung.

Protokoll GV 2026
Folien GV 2026
Präsentation Swiss Helicopter Engineering AG
Präsentation Matthias Poschung

 

Luftraumsperrung wegen Bürgenstock-Konferenz

Der Verband Schweizer Flugplätze VSF hat der SHA folgende Informationen weitergegeben:

Am 03.06.2026 hatte unter der Leitung von Regierungsrätin Kayser-Frutschi und mit Partizipation von Botschafter Lüchinger (Vertreter des EDA) ein runder Tisch zum Thema Entschädigungen bei Luftraumsperrungen aufgrund internationaler Meetings stattgefunden.

Vertreter der folgenden Organisationen haben am runden Tisch teilgenommen:

HeliSwiss/Heliport Haltikon
Flugplatz Buttwil
Flugplatz Triengen
Schweizer Helikopterverband SHeV

 

Um in der Zukunft bei solchen einschneidenden Luftraumsperrungen finanzielle Entschädigungen zu ermöglichen, findet in Kürze ein Follow Up-Meeting mit dem EDA und dem Kanton statt.

 

Der VSF empfiehlt deshalb vorderhand Zurückhaltung. Der vom VSF eröffnete Dialog steht ganz am Anfang. Der VSF wird, wie mit dem EDA und dem Kanton Nidwalden abgemacht, in den kommenden Tagen und sobald sich der "Pulverdampf" der letzten Tage verflüchtigt hat, den Follow Up in die Wege leiten. 

 

Kauf von Kerosinkanistern

Es gibt in der Schweiz keine UN-geprüfte Kerosinkanister. Der gelbe Kanister (20l) der Firma Semadeni ist ein gutes Produkt. Dieser Kanister ist aber nicht UN geprüft.

 

Der Hersteller wäre bereit, eine bei einer Bestellmenge von mindestens 1500 Stück, die UN-Zertifizierung zu machen.

 

Teilen Sie der SHA mit, wie viele Kanister Sie benötigen. Bei einer genügenden Menge bestellt die SHA die Kanister UN-geprüft und die Helifirmen könnten diese anschliessend bei der SHA beziehen.

 

Teilen Sie der SHA bis 14. August 2026 mit, wie viele Kerosinkanister Sie verwenden und bei der SHA kaufen möchten (info@sha-swiss.ch). 

 

Abgrenzung CAT / SPO

Wir hatten Sie über die Gespräche zwischen der SHA und dem BAZL in Sachen Abgrenzung CAT / SPO informiert. Das BAZL sicherte uns in der Person von Vizedirektor Fritz Messerli bereits vor einigen Monaten zu, dass Personen, die im Zusammenhang mit SPO-Aufträgen transportiert werden, nicht als CAT-Passagiere gelten. 

 

Dank zusätzlichen Gesprächen konnten wir weitere Unklarheiten im Zusammenhang mit SPO-Aufträgen beseitigen, z.B. wenn ein Mitarbeiter der Gemeindewerke zu einer Wasserfassung transportiert wird. 

 

Gemäss BAZL ist es Sache der Betriebe, die regelkonforme Unterscheidung zwischen CAT und SPO sicherzustellen. 

 

Gerne stellt der Verband den Betrieben folgende Textbausteine zur Verfügung. Sie können beispielsweise ins OM-A übernommen werden und regeln den Umgang mit CAT und SPO-Flügen wie folgt:. 

"Sämtliche Flüge, die unter Anwendung eines bewilligten SOP stattfinden, gelten als SPO.

Für Flüge, die unmittelbar vor, während oder nach SPO-Tätigkeiten stattfinden und mit diesen direkt verbunden sind, gelten die entsprechenden SPO-Regelungen. Transportiert werden dürfen in solchen Fällen Personen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind." 

 

Als solche gelten z.B. der Transport des Bauarbeiters, der die Lawinenverbauung betoniert, des Seilbahnmonteurs, der die Seilbahn montiert oder auch des Gemeindearbeiters, der die Wasserversorgung inspiziert."

 

Damit ist klar, dass für Flüge unter Anwendung eines SOP die SPO-Regeln gelten. Flugbetriebe können ihre spezifischen Einsatzbedürfnisse in SOP’s beschreiben und dabei auch regeln, wie Briefings, Verfahren und ggf. Schulungen stattfinden. 

 

Mit diesem Ansatz stellen Sie sicher, dass alle am Einsatz beteiligten Personen wissen, nach welchen Regeln (SOP und entsprechend SPO) gearbeitet wird. 

 

Selbstverständlich bleiben CAT-Aufträge als solche den entsprechenden Regeln unterstellt, beispielsweise der Passagierflug von einer Basis zu einem Flughafen oder Heli-Ski-Aufträge. Das Vorgehen ist mit dem BAZL in der Person von Vizedirektor Fritz Messerli abgestimmt. Wir danken ihm an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit. 

 

Sollten die oben vorgeschlagenen Anpassungen Ihrer Betriebshandbücher wider Erwarten zu Problemen führen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückmeldung an die SHA.  

 

Umfrage Ausrüstung ADS-B

Die SHA macht seit Monaten beim BAZL Druck, um die die aktuelle Bewilligungspraxis des BAZL für BVLOS und EVLOS Operationen von Drohnen zu ändern. Die SHA ist überzeugt, dass die Bewilligungen des BAZL auf falschen Annahmen beruhen, insbesondere mit Blick auf die Ausrüstung der Helikopter mit FLARM und ADS-B und und der Verkehrsdichte im unteren Luftraum. 

 

Das BAZL erhöht mit dieser Bewilligungspraxis die Eintretenswahrscheinlichkeit einer Kollision einer Drohne mit einem Helikopter. 

 

Die SHA will mit Daten zur Ausrüstung der Helis (ADS-B und FLARM) eine Kurskorrektur des BAZL erzwingen.

Ich bitte Sie, das Excelsheet bis 14. August 2026 an die SHA-Geschäftsstelle ausgefüllt zurückzusenden (info@sha-swiss.ch). 

 

Drohnenoperationen BVLOS

Die SHA wehrt sich hartnäckig gegen die Bewilligungspraxis des BAZL von BVLOS/EVLOS Operationen von Drohnen, welche die Sicherheit der bemannten Luftfahrt gefährdet. Die SHA fordert in einem ersten Schritt Mitigationsmassnahmen:

  • NOTAM/DABS für BVLOS und EVLOS

  • Funkfrequenz für Blind Calls inkl. Quittierung

 

Ein erster kleiner Erfolg konnte die SHA verzeichnen: Seit Ende Mai werden neu erteilte Bewilligungen für BVLOS-Operationen auf DABS/NOTAM publiziert. Diese Massnahme läuft bis Ende Oktober.

 

Bis Mitte August kennen wir den Stand der Umsetzung einer Funkfrequenz für die Koordination Heli und Drohne in einer BVLOS/EVLOS Operation.

 

VFAL-Revision

Das BAZL hat die Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich Luftfahrt (VFAL) in die interne Konsultation (Stakeholder Involvement) geschickt.

Die SHA unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Totalrevision. 

Stellungnahme der SHA vom 28.04.2026

 

Neueste Presseartikel über die SHA

Auf der Webseite der SHA werden laufend Presseartikel, die über die SHA berichten, aufgeschaltet. Neueste Presseartikel sind:

 

Swiss Helicopter Association - 3001 Bern
info@sha-swiss.ch
www.sha-swiss.ch