Wir hatten Sie über die Gespräche zwischen der SHA und dem BAZL in Sachen Abgrenzung CAT / SPO informiert. Das BAZL sicherte uns in der Person von Vizedirektor Fritz Messerli bereits vor einigen Monaten zu, dass Personen, die im Zusammenhang mit SPO-Aufträgen transportiert werden, nicht als CAT-Passagiere gelten.
Dank zusätzlichen Gesprächen konnten wir weitere Unklarheiten im Zusammenhang mit SPO-Aufträgen beseitigen, z.B. wenn ein Mitarbeiter der Gemeindewerke zu einer Wasserfassung transportiert wird.
Gemäss BAZL ist es Sache der Betriebe, die regelkonforme Unterscheidung zwischen CAT und SPO sicherzustellen.
Gerne stellt der Verband den Betrieben folgende Textbausteine zur Verfügung. Sie können beispielsweise ins OM-A übernommen werden und regeln den Umgang mit CAT und SPO-Flügen wie folgt:.
"Sämtliche Flüge, die unter Anwendung eines bewilligten SOP stattfinden, gelten als SPO.
Für Flüge, die unmittelbar vor, während oder nach SPO-Tätigkeiten stattfinden und mit diesen direkt verbunden sind, gelten die entsprechenden SPO-Regelungen. Transportiert werden dürfen in solchen Fällen Personen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind."
Als solche gelten z.B. der Transport des Bauarbeiters, der die Lawinenverbauung betoniert, des Seilbahnmonteurs, der die Seilbahn montiert oder auch des Gemeindearbeiters, der die Wasserversorgung inspiziert."
Damit ist klar, dass für Flüge unter Anwendung eines SOP die SPO-Regeln gelten. Flugbetriebe können ihre spezifischen Einsatzbedürfnisse in SOP’s beschreiben und dabei auch regeln, wie Briefings, Verfahren und ggf. Schulungen stattfinden.
Mit diesem Ansatz stellen Sie sicher, dass alle am Einsatz beteiligten Personen wissen, nach welchen Regeln (SOP und entsprechend SPO) gearbeitet wird.
Selbstverständlich bleiben CAT-Aufträge als solche den entsprechenden Regeln unterstellt, beispielsweise der Passagierflug von einer Basis zu einem Flughafen oder Heli-Ski-Aufträge. Das Vorgehen ist mit dem BAZL in der Person von Vizedirektor Fritz Messerli abgestimmt. Wir danken ihm an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit.
Sollten die oben vorgeschlagenen Anpassungen Ihrer Betriebshandbücher wider Erwarten zu Problemen führen, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückmeldung an die SHA.