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Der
Vorstand besteht aus dem Präsidenten und aus
weiteren 2 bis 6 Mitgliedern. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder
beträgt 2 Jahre; Wiederwahlen sind zulässig.
Er
entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen
Organen des Vereins ausdrücklich vorbehalten
sind, insbesondere:
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